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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Blankenberg

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg" gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 3 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Außerdem wird von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Blankenberg, im Bereich zwischen Badestrand am Tempziner See und dem Gemeindehaus. Der Geltungsbereich schließt unmittelbar südlich an den Strandweg an. Er umfasst Teilflächen der Flurstücke 147/1, 148/1, 149/2 und 150 der Flur 1, Gemarkung Blankenberg und damit eine Fläche von etwa 0,3 ha.

Ziel der Planung ist, im Anschluss an die bebaute Ortslage die Wohnbebauung (Bereich des B-Plans Nr. 1) in Richtung Tempziner See fortzuführen und bis an den 50m- Gewässerschutzstreifen zu erweitern. Durch die Erweiterung soll ein neues Wohngrundstück entwickelt werden, welches dann den westlichen Abschluss der Ortslage

bildet. Für die geplante Wohnnutzung soll die bestehende Bausubstanz genutzt und das ehemalige Stallgebäude umgebaut sowie saniert werden.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenberg in ihrer Sitzung am

01.12.2022 die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 einschließlich der dazugehörenden Begründung (inkl. Betrachtung der Umweltbelange, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 23.01.2023 bis 24.02.2023

in der Bauverwaltung des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, während der Dienstzeiten sowie zu anderen Zeiten nach

Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während des Zeitraums der öffentlichen Auslegung können die Entwurfsunterlagen im Internet auf der Homepage des

Amtes Sternberger Seenlandschaft (https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch-und-tiefbau.html) eingesehen werden. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 24.02.2023 (mündlich, schriftlich, elektronisch per E-Mail oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Blankenberg (über Amt Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1 in 19406 Sternberg, E-Mail: bruemmer@stadt-sternberg.de) abgegeben werden.

Mit dem Entwurf werden die folgenden umweltbezogenen Informationen ausgelegt:

1. Begründung
  • Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen auf Umweltbelange inkl. Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung

  • Ausführungen zu Schutzgebieten und -objekten, Baumschutz und Wald/Waldabstand

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Auswirkungen bau-, anlage- und betriebsbedingter Faktoren auf Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Reptilien/Amphibien, Säugetiere, Fledermäuse, Vögel)

2. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim

  • Hinweise zu vorhandenen Bodendenkmalen

  • Hinweise zu Anlagen wassergefährdender Stoffe

  • Auflagen und Hinweise zum Immissionsschutz

  • Hinweise zu den Festsetzungen zum Gehölzschutz

  • Hinweise zum Artenschutz

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

  • Hinweise zum Altlasten- und Bodenschutzkataster M-V und schädlichen Bodenveränderungen

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 3 gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Blankenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans Nr. 3 nicht von Bedeutung ist.

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 3 wird hiermit ortsüblich gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenberg bekannt gemacht. Die Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt ebenfalls im Internet auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter (https://amt-ssl.de).

Blankenberg, 02.01.2023

gez. Kähler

Bürgermeister

Gemeinde Blankenberg