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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung für das Ausbildungsjahr 2024

Die Stadt Sternberg schreibt für das Ausbildungsjahr 2024 einen Ausbildungsplatz zum

Erzieher für 0- bis 10-Jährige (m/w/d)

in unserer Kindertagesstätte „Sonnenschein“ aus. Der Ausbildungsbeginn ist der 01. September 2024.

Wenn du motiviert, engagiert und zielstrebig bis, suchen wir genau dich.

Wir erwarten:

einen Schulabschluss der mittleren Reife oder gleichwertiger Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs

ein logopädisches Gutachten

Motivation, Engagement und Belastbarkeit sowie Gelassenheit und Durchhaltevermögen in turbulenten Situationen

sehr gute Umgangsformen gegenüber Kindern, Eltern und Kollegen

Offenheit für neue Ideen und Begleitungsansätze in der Betreuung

die Identifikation mit den Betreuungsgrundsätzen unserer Einrichtung

Wir bieten:

eine fundierte, dreijährige Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) für 0- bis 10-Jährige unter Begleitung von 2 Mentoren

ein spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld von Kita über Kindergarten bis hin zum Hort

ein motiviertes, kreatives und zukunftsorientiertes Team

eine bedarfsorientierte Ausbildung mit guter Perspektive zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis und weiteren Entwicklungsmöglichkeiten nach persönlichen Interessen

eine tarifliche Ausbildungsvergütung

Du fühlst dich angesprochen und möchtest deine Ausbildung bei uns beginnen? Dann freuen wir uns auf deine aussagekräftige Bewerbung bis zum

31. Januar 2024

Die Bewerbung kannst du per Post (bitte keine Bewerbungsmappe nutzen) oder E-Mail, an die Stadt Sternberg, Amt für Zentrale Dienste, Frau Kinetz - persönlich, Am Markt 1, 19406 Sternberg, senden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Bewerbungen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen bzw. unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Die entstehenden Bewerbungskosten werden unsererseits nicht erstattet.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zum Umgang mit den Bewerbungsunterlagen wird auf die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen.

Haese
Bürgermeisterin