Die Gemeindevertretung Kobrow hat in ihrer Sitzung am 06.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Gut Stieten“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 befindet sich im Ortsteil Stieten, beidseits der durch den Ort führenden Kreisstraße K107. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die bestehenden Siedlungsflächen von Stieten mit dem Betriebsgelände eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Gut Stieten) auf der Westseite und Wohn-/Verwaltungsgebäuden auf der Ostseite der Kreisstraße (siehe Übersichtsplan).
Planungsziel der Gemeinde ist der Erhalt und die dauerhafte Sicherung des historisch gewachsenen Wohn- und Betriebsstandortes Stieten. Dies soll durch die Festsetzung eines Dorfgebietes erfolgen, um sowohl die bestehenden Nutzungen zu sichern, als auch Entwicklungspotenziale für weitere dorfgebietstypische Nutzungen zu schaffen.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 02.12.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 mit Begründung und Umweltbericht für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft (https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html) in der Zeit
vom 19.01.2026 bis zum 20.02.2026
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 zu äußern. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an die o. g. Anschrift (Amt Sternberger Seenlandschaft, Amt für Bau und Liegenschaften) zu adressieren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Kobrow, den 15.12.2025