Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Januar 2026 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Mehrjahresbescheid. Das betrifft die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.
Sollten Sie keinen Bescheid erhalten, obwohl Ihnen das Finanzamt schon einen Grundsteuermeßbescheid zugesendet hat, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Das kann schriftlich oder per Mail erfolgen; bzw. innerhalb der Öffnungszeiten auch telefonisch oder persönlich. Sie benötigen dazu keinen Termin. Bringen Sie bitte den Grundsteuermeßbescheid mit, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Wir werden überprüfen, warum wir keine Unterlagen vom Finanzamt erhalten haben. Diese Bearbeitung ist auch in Ihrem Interesse, da das Amt berechtigt ist, Forderungen vier Jahre rückwirkend zu veranlagen. Sie vermeiden damit, dass rückwirkend höhere Zahlungen fällig werden.
Fragen zu Ihrem Bescheid richten Sie, wenn möglich, per Mail an uns. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, rufen wir zur Klärung gern zurück.
Nutzer von Garagen auf fremden Grund und Boden erhalten keine Grundsteuerbescheide. Eigentümergemeinschaften von Garagenkomplexen erhalten Ihre Bescheide später.
Bitte beachten Sie: Künftig erscheint auf Ihren Mehrjahresbescheiden immer nur eine Steuer/Abgabe.
Neue Bescheide erhalten Sie nur, wenn sich eine Änderung ergeben hat. Ansonsten bleiben diese Bescheide auch für kommende Jahre gültig. Die Zahlungsmodalitäten sind einzuhalten, damit keine Mahnungs- und Vollstreckungskosten für Sie entstehen.
Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtes ein gesundes neues Jahr.