Titel Logo
Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 10/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Flurneuordnungsverfahren Blankenberg

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemeinde Blankenberg

Aktenzeichen: 5433.3-76-34249 — Schwerin, 26.09.2023

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

Termin zur Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze im Flurneuordnungsverfahren (FNV) Blankenberg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Flurneuordnungsbehörde) bearbeitet das Flurneuordnungsverfahren Blankenberg nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I. S. 546) mit späteren Änderungen.

Gemäß § 56 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist hinsichtlich der Verfahrensgebietsgrenze im o. g. Flurneuordnungsverfahren die Grenzanerkennung mit den Eigentümern der an das Gebiet grenzenden Grundstücke (Nebenbeteiligte) aufzunehmen.

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Übersichtskarte dargestellt.

Beteiligte der Grenzanerkennung sind die Nebenbeteiligten in Anwendung des § 10 Nr. 2 FlurbG iVm. § 63 Abs.2 LwAnpG, insbesondere die Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden, aber hieran angrenzenden Flurstücke (Anrainerflurstücke), die von der Festlegung der Grenze des Verfahrensgebietes nach § 56 Satz 2 FlurbG betroffen sind und die Eigentümer der Flurstücke, die durch Sonderung zerlegt werden.

Betroffene Eigentumsgrenzen

1.

Folgende Flurstücke werden zur Abgrenzung des Verfahrensgebietes zerlegt:

2.

Die Verfahrensgebietsgrenze wird zu folgenden Anrainerflurstücken festgelegt:

Damit alle Beteiligten Kenntnis vom Inhalt der allgemeinen Festsetzungen der Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze erlangen können, werden diese zur Einsichtnahme im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

von Montag, den 23.10.2023

bis Donnerstag, den 26.10.2023

jeweils in der Zeit von 09.00 - 11.30 Uhr und 13.30. - 15.30 Uhr ausgelegt.

Ich weise darauf hin, dass bei Bedarf der Wunsch nach Erläuterung des Grenzverlaufes an Ort und Stelle bis zum 03.11.2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vorzubringen ist.

Hiermit werden alle Nebenbeteiligten des Verfahrens zum Termin über die Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze

am:

Montag, den 13.11.2023

um:

9:00 Uhr

im:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Beratungsraum Zimmer 515

geladen.

Den Beteiligten wird in diesem Termin die Möglichkeit zur Äußerung zum Sachverhalt eingeräumt.

Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung der o. a. Termine verhindert sein, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtvordrucke sind bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich. Die Vollmacht muss schriftlich sein.

Versäumt ein Beteiligter den Termin über die Grenzanerkennung der Verfahrensgebietsgrenze oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis des Termins einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

Im Auftrag

gez. W. Reiners

(LS)

Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung
Ausfertigungsvermerk:

Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.

Ausgefertigt:

Schwerin, 26.09.2023

Im Auftrag

Horn
Sachbearbeiter