Gemäß § 60 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) hat die Gemeindevertretung Blankenberg in ihrer Sitzung am 01.12.2022 die Jahresrechnung 2019 festgestellt und dem Bürgermeister vorbehaltlos die Entlastung für das Jahr 2019 erteilt.
Die Jahresrechnung, der Prüfbericht sowie alle dazugehörigen Unterlagen sind in der Zeit vom 16.10.2023 bis 24.10.2023 während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1, 19406 Sternberg, Zimmer 5 einsehbar.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Blankenberg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Blankenberg, d. 04.10.2023