Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Dabel 200 m an der Bahn“ der Gemeinde Dabel |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel hat in der Sitzung am 03.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Dabel 200 m an der Bahn“ der Gemeinde Dabel beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 31,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Dabel, Flur 6, die Flurstücke 1, 24, 25, 27, 33, 121, 122, 123; sowie in der Gemarkung Holzendorf bei Dabel, Flur 3, die Flurstücke 90, 91, 92, 94, 97, 99, 193.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Dabel 200 m an der Bahn“ mit Stand Oktober 2023 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
20.11.2023 bis zum 22.12.2023
auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.