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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Mustin

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Mustin“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin hat in der Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Mustin“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 184 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Davon sollen etwa 149 ha für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ überplant werden.

Der Planungsraum erstreckt sich in der Gemarkung Mustin, Flur 1, auf die Flurstücke 6/3, 16/2, 17, 18, 20, 21/1, 24, 25, 26; Gemarkung Mustin, Flur 2, auf die Flurstücke 54, 56/1, 57, 59, 60, 61, 97, 98, 100/1, 101, 102, 113, 114/1, 114/2, 116/1, 117, 118, 119, 120, 121, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 130, 132/1, 133, 134, 135/2, 135/5, 137/8; Gemarkung Mustin, Flur 3, auf die Flurstücke 52, 53, 54/1, 55, 56/1, 59, 60/1, 63/1, 65, 66, 67, 68, 73/2, 73/4; Gemarkung Ruchow, Flur 1, auf die Flurstücke 55, 59/5, 69/2, 69/4, 220/10.

Gemäß § 3 Abs. 1 B,auGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Mustin“ mit Stand Oktober 2023 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

20.11.2023 bis zum 22.12.2023

auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage