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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung als Erzieher in Sternberg für das Ausbildungsjahr 2026

Die Stadt Sternberg schreibt für das Ausbildungsjahr 2026 einen Ausbildungsplatz zum

Erzieher für 0- bis 10-Jährige (m/w/d)

in unserer Kindertagesstätte „Sonnenschein“ aus. Der Ausbildungsbeginn ist der 01. September 2026.

Wenn du motiviert, engagiert und zielstrebig bis, suchen wir genau dich.

Wir erwarten:

×

einen Schulabschluss der mittleren Reife oder gleichwertiger Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

×

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs

×

ein logopädisches Gutachten

×

Motivation, Engagement und Belastbarkeit sowie Gelassenheit und Durchhaltevermögen in turbulenten Situationen

×

sehr gute Umgangsformen gegenüber Kindern, Eltern und Kollegen

×

Offenheit für neue Ideen und Begleitungsansätze in der Betreuung

×

die Identifikation mit den Betreuungsgrundsätzen unserer Einrichtung

Wir bieten:

×

eine fundierte, dreijährige Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) für 0- bis 10-Jährige unter Begleitung eines persönlichen Mentors

×

ein spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld von Krippe über Kindergarten bis hin zum Hort

×

ein motiviertes, kreatives und zukunftsorientiertes Team

×

eine bedarfsorientierte Ausbildung mit guter Perspektive zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis und weiteren Entwicklungsmöglichkeiten nach persönlichen Interessen

×

eine tarifliche Ausbildungsvergütung

Du fühlst dich angesprochen und möchtest deine Ausbildung bei uns beginnen? Dann freuen wir uns auf deine aussagekräftige Bewerbung bis zum

31. Dezember 2025

Die Bewerbung kannst du per Post (bitte keine Bewerbungsmappe nutzen) oder E-Mail, an die Stadt Sternberg, Amt für Zentrale Dienste, Frau Kinetz – persönlich, Am Markt 1, 19406 Sternberg, senden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Bewerbungen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen bzw. unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Die entstehenden Bewerbungskosten werden unsererseits nicht erstattet.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zum Umgang mit den Bewerbungsunterlagen wird auf die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO verwiesen.

Haese
Bürgermeisterin