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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 11/2025
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden
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Hinweise für die Bürger zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln

1.

Meldung kranker oder tot aufgefundener Wildvögel, insbesondere Kraniche, Gänse, Enten, Greifvögel, Möwen, Kormorane und Schwäne an das Ordnungsamt.

2.

Wenn möglich, den Vogel mit geschützten Händen (Einweghandschuhe u.ä.) in einen festen Müllsack verpacken und vor Tieren geschützt bis zur Übergabe lagern. Tote Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen.

3.

Hunde sollten an der Leine geführt werden.

4.

Jäger, die mit Federwild Berührung hatten, sollten den Kontakt mit Geflügel vermeiden.

Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung

Kein Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel

Gründliche Reinigung von Geräten (z. B. Schubkarren)

Kein Zugang zu Wassertränken für Wildvögel

Bei Symptomen, erhöhten Tierverlusten im Bestand oder Totfunden von Wildvögeln: Tel. 03871 722-3901