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| 1. | Meldung kranker oder tot aufgefundener Wildvögel, insbesondere Kraniche, Gänse, Enten, Greifvögel, Möwen, Kormorane und Schwäne an das Ordnungsamt. |
| 2. | Wenn möglich, den Vogel mit geschützten Händen (Einweghandschuhe u.ä.) in einen festen Müllsack verpacken und vor Tieren geschützt bis zur Übergabe lagern. Tote Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen. |
| 3. | Hunde sollten an der Leine geführt werden. |
| 4. | Jäger, die mit Federwild Berührung hatten, sollten den Kontakt mit Geflügel vermeiden. |
| • | Strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung |
| • | Kein Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel |
| • | Gründliche Reinigung von Geräten (z. B. Schubkarren) |
| • | Kein Zugang zu Wassertränken für Wildvögel |
| • | Bei Symptomen, erhöhten Tierverlusten im Bestand oder Totfunden von Wildvögeln: Tel. 03871 722-3901 |