Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gab, wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig.
Die bisher gültigen speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren sind im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar. Zudem ist die Gültigkeit wegen Vorgaben der EU auf ein Jahr begrenzt.
Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind, so beispielsweise die USA.
Für Ihr Kind kann nur noch ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Eine Ausstellung vor Ort wie bisher wird nicht mehr möglich sein.
Das Bürgerbüro ist am 14.12.2023 wegen einer Weiterbildungsmaßnahme geschlossen.