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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 12/2024
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden
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Das Steueramt informiert

Grundsteuerreform 2025

Ab 2025 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz neue Grundsteuerbescheide.

Je nach Bearbeitungsstand ergehen die ersten Bescheide ab Januar 2025. Es werden nicht alle Bescheide für unsere Gemeinden gleichzeitig versendet. Wir werden unsere Bürger informieren, wenn die Bescheiderstellung abgeschlossen ist. Bis dahin bitten wir von Nachfragen zu ausstehenden Grundsteuerbescheiden abzusehen.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Veränderungen zu den Grundstücken dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Beispiele für anzeigepflichtige Veränderungen sind:

1.

Veräußern oder Erwerb von Flächen

2.

Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Grundvermögen

3.

Veränderung der Wohn- oder Nutzfläche

4.

Fertigstellung eines Rohbaus

Ausführliche und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform erscheinen noch einmal in der Januarausgabe des Amtsblattes. (siehe auch Amtsblatt Nov. 24)