Gemeinde Blankenberg
- Der Bürgermeister-
Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“
Mit Bescheid vom 27.11.2024 Az.: BP 220054 wurde dem am 13.09.2024 von der Gemeindevertretung Blankenberg als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim die Genehmigung erteilt. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Blankenberg, im Bereich zwischen Badestrand am Tempziner See und dem Gemeindehaus. Der Geltungsbereich schließt unmittelbar südlich an den Strandweg an. Er umfasst Teilflächen der Flurstücke 147/1, 148/1, 149/2 und 150 der Flur 1, Gemarkung Blankenberg und damit eine Fläche von etwa 0,3 ha.
Durch den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung auf den betreffenden Flächen geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren. Gemäß § 215a BauGB wurde eine umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls) unter Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgenommen. Unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien und der eingegangenen Stellungnahmen führte die Vorprüfung des Einzelfalls zum Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 BauGB auszugleichen wären. Gemäß § 215a Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde das Bebauungsplanverfahren daher nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt und abgeschossen.
Der Bebauungsplan Nr. 3 „Am Strandweg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Dieser Bebauungsplan mit der Begründung liegt bei der Bauverwaltung des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Der in Kraft getretene Bebauungsplan und dessen Begründung werden ergänzend nach § 10 a Abs. 2 BauGB unter der Adresse https://www.amt-ssl.de im Internet veröffentlicht.
Hinweise:
| 1. | Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. | |
| Unbeachtlich werden demnach | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
| wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Blankenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Der § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. | |
| 2. | Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. | |
| 3. | Außerdem kann gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Blankenberg geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. | |
Blankenberg, den 29.11.2024
- Siegel -
Übersichtskarte
Lage des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Strandweg“