Waldwege im Bereich der Gemeinden Dobbertin sowie Borkow
Im Zuge des bevorstehenden Ersatzneubaus der Mildenitz-Brücke an der „Alten Mühle“ bei 19399 Kläden war gegenüber den Projektverantwortlichen der rechtliche Status aller vor- und nachgelagerten Wegeflurstücke mitzuteilen, weswegen die betroffene Gemeinde Dobbertin im August 2024 vom Brücken-Eigentümer, d. h. der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern – hier örtlich vertreten durch das Forstamt Sandhof – um eine Auskunft und/ oder um entsprechende Nachweise gebeten wurde.
Gleiches war auch von der Gemeinde Borkow nachträglich in Erfahrung zu bringen, da hier bereits im Jahr 2021 ein ähnliches Brückenbauwerk im Eigentum der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern im Wald südlich von Neu Woserin gebaut worden war und beide Brücken durch zwei sich am Sandsee kreuzende Waldwege zu einem Rund-/ Rettungsweg miteinander verbunden sind.
Sämtliche betroffenen Wegeflurstücke befinden sich – wie die Brücken – im Eigentum der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
Abgesehen nur von der Alten Mühle gibt es im Bereich zwischen Kläden, Sandsee & Neu Woserin keine Wohn- oder sonstigen Grundstücke oder gar Ortsteile, die über diese Waldwege erschlossen werden oder sich in öffentlichem Eigentum befinden.
Die Anfrage bei den Gemeinden Dobbertin & Borkow lieferte zu Tage, dass es sich bei den betroffenen Waldwegen „Sandseeweg“ sowie „Alter Güstrower Landstraße“ und auch der „Belower Landstraße“ nördlich des Sandsees nicht um per Satzung gewidmete Wege handelt, so dass die betreffenden Waldwege ab 01.01.2025 nun wie viele andere gleichartige Waldwege in anderen Bereichen des Forstamtes Sandhof als gewöhnliche, „nichtöffentliche Waldwege“ geführt, dementsprechend beschildert und auch so behandelt werden, um dementsprechend mittelfristig als Rettungs- & Hauptabfuhrwege ausgebaut werden zu können.
Eine Verkehrsbedeutung oder andere Gründe des „öffentlichen Wohles“ liegen hier hingegen nicht vor. Die Gemeinde Dobbertin hat so mit Schreiben vom 04.09.2024 auf eine Widmung der besagten Wegeflurstücke verzichtet, genauso wie die Gemeinde Borkow in einer telefonischen Stellungnahme am 05.11.2024.
Frei zugänglich bleibt nach wie vor der offizielle Parkplatz am Eingang des Mildenitz-Durchbruchtals bis hin zur Einfahrt der Alten Mühle, welche auch weiterhin über die südliche Abfahrt der B192 in Höhe „Steindamm“/ Abzweig Neuhof öffentlich erreichbar bleiben wird!