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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 2/2023
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten!

Grünabfälle aus privaten Haushalten dürfen auch in den Monaten März und Oktober nicht mehr ohne Weiteres einfach verbrannt werden. Hierzu wurden umfangreiche Regelungen getroffen, die in jedem Einzelfall vor dem Verbrennen zu berücksichtigen sind (Pflanzenabfalllandesverordnung, Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust-Parchim). Verstößt man gegen diese Vorschriften, drohen empfindliche Strafen.

In erste Linie sollen Grünabfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, kompostiert, in den Boden eingebracht oder liegengelassen werden. Zu der Eigenkompostierung zählt nicht die Verbrennung von Pflanzenabfällen. Sofern eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, müssen die kommunalen Entsorgungseinrichtungen für Grünschnitt genutzt werden. Neben der Biotonne steht im Amtsbereich des Amtes Sternberger Seenlandschaft die Annahmehöfe in Kobrow II und Brüel zur Verfügung:

Öffnungszeiten

Kobrow

Di. und Fr.:

13:00 - 16:00 Uhr

Do.:

13:00 - 17:00 Uhr

Sa.:

08:00 - 12:00 Uhr

Brüel

Mo.:

09:00 - 18:00 Uhr

Mi.:

09:00 - 18:00 Uhr

Sa.:

08:00 - 12:00 Uhr

(Quelle: https://alp-lup.de/Abfallentsorgung/Wertstoffh%C3%B6fe-und-Annahmestellen/)

Nur wenn Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden, Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR angebotenen Systeme für Sie nicht möglich oder nicht zumutbar sind, ist eine Verbrennung möglich. Das große Problem hierbei ist allerdings die Frage: „Was ist für mich zumutbar?“.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft immer, ob eine Biotonne vorhanden ist. Immerhin besteht ein Anschlusszwang, von welchem man sich nur befreien lassen kann, wenn man eine Eigenkompostierung vornimmt, weiter geht er davon aus, dass eine Abgabe an den Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • wenn die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle bis zu 15 km beträgt

  • auch wenn keine Anhängerkupplung vorhanden ist, kann die Abgabe auch über andere Behältnisse erfolgen, bspw. in einem Gartenabfallsack

  • bei sperrigen pflanzlichen Abfällen (z.B. Strauchschnitt) können diese vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge etc.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass für Sie lediglich die Verbrennung in Frage kommt, ist anzuraten vorher mit dem

Landkreis Ludgwigslust-Parchim

Fachdienst Immissionsschutz/Abfall/untere Abfallbehörde

Tel.: 03871 722-6701 / -6702

Rücksprache zu halten. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist berechtigt, im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen des Grünschnitts zu erteilen.