Grünabfälle aus privaten Haushalten dürfen auch in den Monaten März und Oktober nicht mehr ohne Weiteres einfach verbrannt werden. Hierzu wurden umfangreiche Regelungen getroffen, die in jedem Einzelfall vor dem Verbrennen zu berücksichtigen sind (Pflanzenabfalllandesverordnung, Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust-Parchim). Verstößt man gegen diese Vorschriften, drohen empfindliche Strafen.
In erste Linie sollen Grünabfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, kompostiert, in den Boden eingebracht oder liegengelassen werden. Zu der Eigenkompostierung zählt nicht die Verbrennung von Pflanzenabfällen. Sofern eine Kompostierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, müssen die kommunalen Entsorgungseinrichtungen für Grünschnitt genutzt werden. Neben der Biotonne steht im Amtsbereich des Amtes Sternberger Seenlandschaft die Annahmehöfe in Kobrow II und Brüel zur Verfügung:
| Kobrow | Di. und Fr.: 13:00 - 16:00 Uhr | Brüel | Mo.: 09:00 – 18:00 Uhr |
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| Do.: 13:00 - 17:00 Uhr |
| Mi.: 09:00 – 18:00 Uhr |
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| Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr |
| Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr |
(Quelle: https://alp-lup.de/Abfallentsorgung/Wertstoffh%C3%B6fe-und-Annahmestellen/)
Nur wenn Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden, Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR angebotenen Systeme für Sie nicht möglich oder nicht zumutbar sind, ist eine Verbrennung möglich. Das große Problem hierbei ist allerdings die Frage: „Was ist für mich zumutbar?“.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft immer, ob eine Biotonne vorhanden ist. Immerhin besteht ein Anschlusszwang, von welchem man sich nur befreien lassen kann, wenn man eine Eigenkompostierung vornimmt, weiter geht er davon aus, dass eine Abgabe an den Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich ist:
Sollten Sie der Ansicht sein, dass für Sie lediglich die Verbrennung in Frage kommt, ist anzuraten vorher mit dem Landkreis Ludgwigslust-Parchim Fachdienst Immissionsschutz/Abfall/untere Abfallbehörde Tel. 03871/722-6701/-6702 Rücksprache zu halten. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist berechtigt, im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen des Grünschnitts zu erteilen.