Zur Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen (Europa-, Kreis- und Gemeindewahlen) am 09. Juni 2024 im Amt Sternberger Seenlandschaft können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. In jeder Gemeinde werden ein oder mehrere Wahlvorstände gebildet. Diese bestehen aus einer/einem Vorsitzenden, ihrer/seiner Stellvertretung und mindestens drei bis maximal sieben weiteren Mitgliedern. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz ca. 7.30 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Gemäß § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) ist die Übernahme dieses Ehrenamtes für alle Wahlberechtigten verpflichtend. Bewerberinnen und Bewerber für eine der Wahlen oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Es werden insgesamt 17 Wahlvorstände gebildet:
| drei Wahlvorstände: | Sternberg |
| zwei Wahlvorstände: | Brüel |
| ein Wahlvorstand: | Blankenberg, Borkow, Dabel, Hohen Pritz, Kloster Tempzin, Kobrow, Kuhlen-Wendorf, Mustin, Weitendorf und Witzin |
| Briefwahl: | zwei Wahlvorstände |
Wer Interesse hat, kann sich bis zum 23.02.2024 schriftlich an die Gemeindewahlbehörde, Stadtverwaltung Sternberg, Am Markt 1, 19406 Sternberg oder per E-Mail an steinberg@stadt-sternberg.de wenden. Sollten sich nicht ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bis zu diesem Zeitpunkt melden, erfolgt danach noch einmal eine schriftliche Aufforderung durch die Gemeindewahlleitung an die Wahlberechtigen.
Zur Bildung eines Gemeindewahlausschusses werden die im Wahlgebiet (Amt) vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf die §§ 7, 10 und 12 des LKWG M-V aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes ebenfalls bis zum 23.02.2024 bei der Wahlbehörde unter steinberg@stadt-sternberg.de vorzuschlagen. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Kommunalwahlvorschläge für Stadt- und Gemeindevertretungen sowie die ehrenamtlichen Bürgermeisterkandidaten und nach der Wahl über die Gültigkeit der Wahlergebnisse in den einzelnen Gemeinden.
Hinweisen möchte ich noch einmal auf die am 30. November 2023 erschienene Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024. Die Einweichungsfrist endet am 26. März 2024, um 16.00 Uhr. Nachzulesen ist die Bekanntmachung auf der Seite des Amtes www.amt-ssl.de/wahlen