Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-Flurneuordnungsbehörde-
Landkreis Rostock, Gemeinden Lahmen und Klein Upahl
Az.: J0a/5433.3-72-31291
Im Flurneuordnungsverfahren „Lohmen" werden gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBI. 1 S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 S.546) mit späteren Änderungen die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke im Flurneuordnungsverfahren festgestellt.
Die Auslegung und individuelle Erläuterung der geänderten Wertermittlung ist vom 04.10.2024 bis 05.11.2024 bei der NBS Landentwicklung GmbH, 18273 Güstrow, Spaldingsplatz 12 für die Beteiligten erfolgt. Der Erläuterungstermin fand am 28.10.2024 von 9.00 bis 18.00 Uhr in der Dorfbegegnungsstätte „Alter Tanzsaal", 18276 Lohmen, Dorfstr. 23 statt.
Von den Beteiligten wurden während der Auslegung und im Erläuterungstermin keine Einwände gegen die geänderte Wertermittlung vorgebracht.
Gegen die Feststellung der geänderten Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, eingelegt werden.
Bützow, den 13.01.2025