Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: vorhabenbezogener B-Plan Nr. 2 "Bürgersolarpark Kloster Tempzin" - Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)
Das Plangebiet befindet sich auf landwirtschaftlichen Flächen südwestlich des Ortsteils Tempzin südlich der Wariner Straße und hat eine Größe von ca. 14 ha.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin hat in Ihrer Sitzung am 02.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung des vb-Planes Nr. 2 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage gefasst. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesregierung.
Der Geltungsbereich des B-Planes ist von landwirtschaftlichen Flächen, dem Mühlenbach und einzelnen Bebauungen umgeben.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
Gemarkung Tempzin, Flur 1, Flurstücke 219/4, 220/3, 220/1, 212.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Kloster Tempzin“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Kloster Tempzin in der Sitzung am 22.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Kloster Tempzin“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung werden in der Zeit
vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
zu jedermanns Einsicht in der Abteilung Bauleitplanung des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1, 19406 Sternberg während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| dienstags | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| mittwochs | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | von 09:00 - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Sternberger Seenlandschaft, https://www.amt-ssl.de/ in der Rubrik „Downloads“ > „Bauleitplanung, Hoch- und Tiefbau“ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (bruemmer@stadt-sternberg.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Abteilung Bauleitplanung des Amtes Sternberger Seenlandschaft vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Kloster Tempzin, den 04.03.2024
Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 "Bürgersolarpark Kloster Tempzin" der Gemeinde Kloster Tempzin
Gemeinde Kloster Tempzin
Landkreis Ludwigslust-Parchim
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2
"Bürgersolarpark Kloster Tempzin"
Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange