Die Gemeindevertretung Koster Tempzin hat auf ihrer Sitzung am 02.03.2023 beschlossen, es der Gemeinde Bibow gleich zu tun und den Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) auf Teileinzeihung für den öffentlichen Weg zwischen Klein Jarchow und Neuhof, auf dem Grundstück der Gemarkung Klein Jarchow Flur 2, Flurstück 13, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 Tonnen, Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
Die Auslegungsunterlagen können von jedermann in der Zeit vom
im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bürgeramt, Am Markt 3 in 19406 Sternberg, Zimmer 103 (ehem. Postgebäude) während folgender Zeiten
| Dienstag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Einziehung können spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Sternberger Seenlandschaft, Der Amtsvorsteher, Am Markt 1 in 19406 Sternberg erhoben werden.
Nach Ablauf der Frist sind keine weiteren Einwendungen möglich.
Zahrensdorf, den 06.04.2023
Bürgermeister