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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13, 13a und 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf hat am 29.02.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “ Ortslage Ort Wendorf“ sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet umfasst zwei Teilbereiche in der Ortslage Wendorf. Die genaue Lage kann der Übersichtskarte entnommen werden.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 mit örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbelange) in der Zeit vom

15.04.2024 bis zum 17.05.2024

auf der Internetseite des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter folgender URL veröffentlicht.

https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html

Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1, 19406 Sternberg während der Dienstzeiten.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft

Am Markt 1, 19406 Sternberg

Tel.: 03847-444583

Mail: bruemmer@stadt-sternberg.de

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Des Weiteren macht die Gemeinde Kuhlen-Wendorf bekannt, dass gemäß §§ 13 und 13 a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Kuhlen-Wendorf, den 26.03.2024

gez. Toparkus
Bürgermeister -Siegel-

Anlage

Übersichtskarte