Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13, 13a und 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf hat am 29.02.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “ Ortslage Ort Wendorf“ sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Das Plangebiet umfasst zwei Teilbereiche in der Ortslage Wendorf. Die genaue Lage kann der Übersichtskarte entnommen werden.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 mit örtlichen Bauvorschriften sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (inkl. Umweltbelange) in der Zeit vom
15.04.2024 bis zum 17.05.2024
auf der Internetseite des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter folgender URL veröffentlicht.
https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 1, 19406 Sternberg während der Dienstzeiten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft
Am Markt 1, 19406 Sternberg
Tel.: 03847-444583
Mail: bruemmer@stadt-sternberg.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Des Weiteren macht die Gemeinde Kuhlen-Wendorf bekannt, dass gemäß §§ 13 und 13 a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Kuhlen-Wendorf, den 26.03.2024
Anlage
Übersichtskarte