Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 11
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Ferienanlage altes Gutshaus am Keezer See“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung Brüel hat auf ihrer Sitzung am 23.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Ferienanlage altes Gutshaus am Keezer See“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 befindet sich am nördlichen Ortsrand von Keez, im Bereich der ehemaligen Gutsanlage auf der Halbinsel am Keezer See. Der Ortsteil Keez liegt etwa 5 km westlich des Hauptortes Brüel. Der ca. 1,48 ha große Geltungsbereich besteht aus dem Flurstück 63/3 (Flur 1, Gemarkung Keez) mit dem ehemaligen Gutshaus sowie aus einer Teilfläche des Flurstücks 52/20 (Flur 1, Gemarkung Keez), welches den ehemaligen Gutspark umfasst (siehe Übersichtskarte).
Planungsziel ist die Entwicklung einer Ferienanlage mit Ferienhäusern und -wohnungen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 11 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgenannten Entwicklungsabsichten geschaffen und die brachgefallenen Flächen um das Gutshaus wieder nutzbar gemacht werden.
Des Weiteren hat die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 25.03.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 11 mit Begründung und Umweltbericht für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen (inkl. Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das SPA Schweriner Seen und Faunistischer Bestandserfassung/Artenschutzfachbeitrag) im Internet auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft (https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html) in der Zeit
vom 22.04.2025 bis zum 23.05.2025
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 11 zu äußern. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben können. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens.
Brüel, den 28.03.2025