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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Merkblatt Feuerschale-Feuerstelle

Feuerschalen aufstellen, gesetzliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise

Damit die Nachbarn nicht zu sehr belästigt werden, dürfen offene Holzfeuer, wozu auch Feuerschalen gehören, nur gelegentlich entzündet werden. Es empfiehlt sich, die Nachbarn außerdem rechtzeitig zu benachrichtigen und sie ggf. sogar zur Feier einzuladen. Befinden sich in der Nachbarschaft Gebäude wie Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen oder andere soziale Einrichtungen, dann ist sicher zu stellen, dass der Abstand zu diesen Gebäuden ausreichend groß sind und die Menschen dort auf keinen Fall durch Rauch oder Geruch belästigt werden können.

Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV).

Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.

  • Es sollte stets nur trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Holz sollte möglichst wenig Harz enthalten, da Harz sich explosionsartig entzünden und einen starken Funkenflug erzeugen kann.
  • Zum Anzünden nur Kohlen- oder Grillanzünder oder Holzspäne verwenden! Auf keinen Fall darf das Feuer mit Spiritus, Benzin oder ähnlichen Flüssigkeiten angezündet werden, es besteht akute Explosionsgefahr!
  • Es muss immer ein geeignetes Löschmittel wie Wasser, Sand, Löschdecke oder Feuerlöscher bereit und in Griffweite sein!
  • Bei anhaltender Trockenheit und bei Waldbrandgefahr darf kein Feuer in der Feuerschale angezündet werden!
  • Immer ausreichend Abstand zu Gebäuden, brennbaren Materialien und unbeteiligten Personen halten!
  • Wenn die Party vorbei ist, das Feuer in der Feuerschale immer komplett löschen, in dem man Wasser über die Asche gießt! Auch ein wenn keine Flammen mehr zu sehen sind, kann unter der Asche noch eine starke Glut sein!
  • Bei aufkommendem starken Wind, bei Funkenflug oder bei starker Rauchentwicklung das Feuer sofort löschen!

Es drohen empfindliche Bußgelder, wenn die Feuerschale nicht bestimmungsgemäß gebraucht wird. Zum nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt u.a. die Nutzung zur unzulässigen Abfallverbrennung, die Verwendung sonstiger ungeeigneter Brennstoffe, starke Rauchentwicklung und damit nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

Bei Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Amt Sternberger Seenlandschaft, Abt. Bürger- und Ordnungsamt 03847/4445-90, -64, -68 zur weiteren fachlichen Beratung.

Ihr Team vom Bürgeramt