Gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 27 Landes- und Kommunalwahlordnung MecklenburgVorpommern werden hiermit die Wahlvorschläge für Kommunalwahlen im Amt Sternberger Seenlandschaft am 09. Juni 2024 öffentlich bekannt gemacht. Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft hat diese Wahlvorschläge am 15. April 2024 zugelassen.
Sternberg, den 25.04.2024
Steinberg Gemeindewahlleiter
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