In letzter Zeit häufen sich die Vorfälle, dass Hundehalter im Amt angetroffen werden, welche ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Alle in unserem Amt gehaltenen Hunde müssen, gemäß der geltenden Satzung Ihrer Gemeinde, angemeldet werden. Die An- und Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen, sofern in der Satzung nichts anderes vermerkt ist.
An- und Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite unseres Amtes unter: https://www.amt-ssl.de/downloads/An_u_Abmeldung_Hundesteuer.pdf
Sie können uns gern eine Mail schreiben (steueramt@stadt-sternberg.de), das Formular telefonisch anfordern (03847 4445-41 oder-47) oder persönlich im Steueramt innerhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen.
Es ist zu beachten, dass alle Hunde eines Haushaltes als gemeinsam gehalten gelten. Das bedeutet, die Hundehaltungen einzelner Mitglieder eines Haushaltes werden zusammengefasst. Deshalb ist die Zahl aller schon gehaltenen Hunde bei einer Anmeldung in de Zeile „weitere Hunde im Haushalt“ einzutragen. Jeder gemeldete Hund bekommt eine Hundemarke, welche das Tier außerhalb des privaten eingezäunten Grundstückes sichtbar am Halsband tragen muss. Bei Verlust einer Hundemarke melden Sie sich bitte im Steueramt. Hundehalter, welche ihren Hund nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Denn die Nichtanmeldung eines gehaltenen Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Zur Überprüfung von Hundehaltungen in den einzelnen Gemeinden werden gegebenenfalls Anschreiben an einzelne Bürger versendet. Dies erfolgt im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen und muss ordnungsgemäß ausgefüllt und ans Steueramt zurückgeschickt werden. Unsere Anschreiben entbinden nicht von der fristgemäßen An- oder Abmeldung ihrer Hunde. Für Rückfragen stehen wir ihnen selbstverständlich zur Verfügung.