Die Gemeindevertretung Weitendorf hat auf ihrer Sitzung am 24.11.2021 beschlossen, den Antrag auf Teileinziehung, nach § 9 Abs. 2 StrWG M-V, für den öffentliche Weg zwischen Jülchendorf und Schönlage, auf dem Grundstück der Gemarkung Jülchendorf, Flur 2, Flurstück 82 und 79 sowie auf dem Grundstück Gemarkung Schönlage Flur 1 Flurstück 50, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei.
Die Auslegungsunterlagen können von jedermann in der Zeit vom
19. Juni 2023 bis zum 14. Juli 2023
im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bürgeramt, Am Markt 3 in 19406 Sternberg, Zimmer 103 (ehem. Postgebäude) während folgender Zeiten
| Dienstag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Einziehung können spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Sternberger Seenlandschaft, Der Amtsvorsteher, Am Markt 1 in 19406 Sternberg erhoben werden.
Nach Ablauf der Frist sind keine weiteren Einwendungen möglich.
Weitendorf, d, 17.06.2023