Die Gemeindevertretung Dabel hat auf ihrer Sitzung am 13.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Ferienanlage am Holzendorfer See“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 befindet sich am westlichen Ortstrand des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzendorf zwischen der Bundesstraße B192 im Norden und dem südlich angrenzenden Holzendorfer See (siehe Übersichtskarte). Der Geltungsbereich beschreibt im Wesentlichen den Standort eines ehemaligen Fernmeldeamtes und umfasst hier die Flurstücke 148, 149/1, 149/2, 149/3, 149/4, 149/5, 149/6 sowie im Südwesten eine kleine Teilfläche des Flurstücks 186. Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 3 der Gemarkung Holzendorf bei Dabel.
Durch die unmittelbare Lage am Holzendorfer See verfügt der Standort über ein hohes Potenzial zur Erholungsnutzung. Damit dieses Potenzial dauerhaft nutzbar bleibt und die begonnene bauliche Entwicklung der Ferienanlage planungsrechtlich abgesichert werden kann, strebt die Gemeinde Dabel die Aufstellung eines Bebauungsplans an, der für den betreffenden Standort ein Ferienhausgebiet festsetzt.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 14.05.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 mit Begründung und Umweltbericht für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen (inkl. Lärm-Immissionsprognose) im Internet auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft (https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html) in der Zeit
vom 16.06.2025 bis zum 18.07.2025
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen sowie die den Festsetzungen zum Schallschutz zugrunde liegende DIN 4109-1 im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf des Bebauungsplans zu äußern. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bebauungsplanverfahrens.
Dabel, den 02.06.2025
gez. J. Neumann | - Siegel - |
Bürgermeister |
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Gemeinde Dabel |
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