Titel Logo
Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 6/2025
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Steueramt informiert

Die Hebesätze wurden in den meisten Gemeinden beschlossen.

Und können auf unserer Amtsseite nachgelesen werden:

https://amt-ssl.de/

Ein „Klick“ auf die Tabelle macht diese größer und für jeden lesbar.

Um Missverständnissen vorzubeugen: die gegenübergestellten Hebesätze für die Grundsteuer A und B sind einmal der aufkommensneutrale Hebesatz (dieser muss per Gesetz veröffentlich werden) und der beschlossene Hebesatz für das Jahr 2025. Eine Gegenüberstellung zum Jahr 2024 erfolgt hier nicht. Vorangegangene Hebesätze können Sie Ihren vorherigen Bescheiden entnehmen.

Die Gemeinden Borkow, Stadt Brüel und Stadt Sternberg stehen noch aus.

Nach den Beschlüssen der Hebesätze hat das Steueramt die neuen Grundsteuerbescheide erstellt und an die Bürger versendet.

Dabei sind einige Fragen aufgetreten:

SEPA-Mandat:

Wenn Ihr Bescheid ein Sepa-Mandat enthält, ist dies unbedingt auszufüllen. Durch die Änderung der Rechtsgrundlage können bestehende Mandate nicht immer übernommen werden.

Inhalt der Bescheide:

Bitte prüfen Sie den Inhalt Ihrer Bescheide und vergleichen Sie diesen mit den Mitteilungen und Messbeträgen vom Finanzamt. Grundlage sind die von den Bürgern gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben aus dem Jahr 2022.

Messbetrag x Hebesatz ergeben dann die neue Grundsteuer.

Nur wenn Ihr Bescheid nicht mit den Angaben des Finanzamtes übereinstimmt, kann das Steueramt den Sachverhalt prüfen.

Alle anderen Fragen sind an das Finanzamt zu richten. Denn das Steueramt kann ohne Mitteilungen vom Finanzamt keine Änderungen vornehmen.

Widersprüche:

Bitte beachten Sie, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung für die zu leistenden Zahlungen haben.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Öffnungszeiten an das Steueramt.