Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Flurneuordnungsverfahren Mustin
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Gemeinde Mustin
Aktenzeichen: 5433.3-76-34247
(bitte bei Schriftverkehr angeben)
Schwerin, 24.06.2024
Ausfertigung
Im Flurneuordnungsverfahren Mustin, Landkreis Ludwigslust-Parchim werden die Nach-weisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung und der Bewertungsgrundlagen (Wertermittlungsrahmen, Wertermittlungskarten, Karten der Bodenschätzung und Auszüge aus dem Grundstücksmarktbericht des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt, gemäß § 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis 15. August 2024, montags bis donnerstags, jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, in 19053 Schwerin, Raum 519. In dieser Zeit steht ein Vertreter der Flurneuordnungsbehörde für Erläuterungen zur Verfügung.
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird festgesetzt auf
Donnerstag, den 22. August 2024, um 10.00 Uhr
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Raum 515
In diesem Termin erhalten Sie auf Wunsch Erläuterungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung. Darüber hinaus können Sie, wie auch während der Auslegungsfrist, Einwände gegen die Wertermittlungsergebnisse vorbringen.
Nach Behebung begründeter Einwände werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbindlich festgestellt. Ich weise die Beteiligten ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
Hinweis:
Falls die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich ist, können sich Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, Tel.: 0385-58866357 erhältlich.
Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.
Im Auftrag
| gez. M. Knoblich | (LS) |
| Dezernent | |
Ausfertigungsvermerk:
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
Ausgefertigt:
Schwerin, 27.06.2024
Im Auftrag
| gez. Richter | (LS) |