Die Gemeindevertretung Dabel hat auf ihrer Sitzung am 26.06.2025 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf einen kleinen Teilbereich des Gemeindegebietes. Der Änderungsbereich befindet sich am westlichen Ortstrand von Holzendorf auf dem Gelände eines ehemaligen Fernmeldeamtes. Er grenzt
| ▪ | im Norden an die Bundesstraße B 192 |
| ▪ | im Osten an die bebaute Ortslage von Holzendorf |
| ▪ | im Süden an den Uferbereich des Holzendorfer Sees |
| ▪ | im Westen an Ackerflächen |
Anlass der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dabel bildet die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Ferienanlage am Holzendorfer See“, der eine städtebauliche Neuentwicklung am Standort eines ehemaligen Fernmeldeamtes zum Ziel hat und ein Ferienhausgebiet (der Erholung dienendes Sondergebiet) festsetzt. Die Gemeinde Dabel verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Bebauungsplangebietes derzeit eine gemischte Baufläche dar. Diese soll mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans durch ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ ersetzt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft (https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html) in der Zeit
vom 14.07.2025 bis zum 15.08.2025
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr | |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr | |
| Freitag | 09.00 - 12.00Uhr | |
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zu äußern. Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dabel, den 30.06.2025