Die Bescheide für die neue Grundsteuer für das Jahr 2025 wurden verschickt. Soweit uns die Daten vorliegen haben wir den größten Anteil inzwischen bearbeiten können und die Bürger haben Ihre neuen Bescheide erhalten. Unter amt-ssl.de können auch die neu festgelegten Hebesätze Gemeinden angesehen werden.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer eines Grundstückes ist, ist für das ganze Jahr grundsteuerpflichtig. Anderslautende Regelungen in Kaufverträgen sind Privatrecht und müssen individuell zwischen Verkäufer und Käufer geklärt werden. Sind mehrere Eigentümer für ein Grundstück vorhanden, so haften Abgabenpflichtiger und Miteigentümer gesamtschuldnerisch. Das heißt, die im Bescheid aufgezeigte Forderung zur Grundsteuer muss nicht von jedem Einzelnen gezahlt werden, sondern gilt für Grundstücksgemeinschaft zusammen. Trotzdem wird jeder Eigentümer über diese Forderung in einem Bescheid informiert. Gesamtschuldnerisch heißt, dass alle Eigentümer für diese Forderung haften. Anteilige Zahlungen sind innerhalb der Grundstücksgemeinschaft zu klären.
Dies und andere Fragen mit den entsprechenden Antworten finden Sie auf der Internetseite unseres Amtes. Unter amt-ssl.de können auch die neu festgelegten Hebesätze Gemeinden angesehen werden.
Beachten Sie bei Widersprüchen, dass diese form- und fristgerecht eingereicht werden müssen.
Wir bearbeiten derzeit ein sehr großes Aufkommen an Telefonanrufen und Bürgerkontakten und sind deshalb nur eingeschränkt erreichbar. Sie können sich einfach per Mail: Steueramt@stadt.sternberg.de an uns wenden.