Titel Logo
Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. Seite 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.06.2023 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen:

Artikel I

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz vom 04.03.2013, geändert am 19.02.2015 30.01.2017 und 10.12.2019 wird wie folgt geändert:

§ 1

Wappen und Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Hohen Pritz führt ein Wappen und ein Dienstsiegel.

(2) Die Gemeinde Hohen Pritz führt das folgende Wappen:

„In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet oben von einem grünen Buchenzweig mit drei Blättern, unten von einem grünen fünfblättrigen Kastanienblatt“

(3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „GEMEINDE Hohen Pritz“.

(4) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

Artikel

Inkrafttreten

Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hohen Pritz, den 02.08.2023

Jan Kessel, Bürgermeister
Verfahrensvermerk:

Vorstehende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V angezeigt.

Die vorstehende Satzung vom 03.08.2023 wird im Amtsblatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft Nr. 08/2023 vom 12.08.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.