Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Dabel 110 m an der Bahn“ der Gemeinde Dabel |
| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde hat in der Sitzung am 16.05.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Dabel 100 m an der Bahn“ in der Fassung vom Februar 2024, geändert bzw. ergänzt im April 2024 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 36 ha aufgeteilt auf fünf Planteile und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen.
| • | Planteil 1 mit einer Fläche von ca. 14,3 ha erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 90, 91, 92, 94, 95 und 99 der Flur 3 in der Gemarkung Dabel. |
| • | Planteil 2 mit einer Fläche von ca. 10,7 ha erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 97 und 193 der Flur 3 in der Gemarkung Dabel sowie auf eine Teilfläche des Flurstücks 1 der Flur 6 in der Gemarkung Dabel. |
| • | Planteil 3 mit einer Fläche von ca. 3,7 ha erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 24, 33 und 25 der Flur 6 in der Gemarkung Dabel. |
| • | Planteil 4 mit einer Fläche von ca. 1,7 ha erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 24, 25 und 27 der Flur 6 in der Gemarkung Dabel. |
| • | Planteil 5 mit einer Fläche von ca. 5,6 ha erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 123 der Flur 6 in der Gemarkung Dabel. |
Ziel des Vorhabens ist es, die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage planungsrechtlich vorzubereiten.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Dabel 110 m an der Bahn”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2024, geändert bzw. ergänzt im April 2024, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist
vom 19.08.2024 bis zum 27.09.2024
auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch-und-tiefbau.html veröffentlicht.
Zusätzlich können die Entwürfe des Bauleitplans im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | Zusammenfassung der umweltbezogenen Informationen aus den Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
| 3. | Artenschutzfachbeitrag |
| 4. | Ergebnisbericht faunistische Erfassungen |
| 5. | Biotoptypenkartierung |
| 6. | Gutachterliche Blendanalysen |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung innerhalb der Ortslage Dabel beträgt ca. 90 m. |
| - | Gutachterliche Prüfung, ob Blendwirkungen für Wohnnutzungen und öffentliche Verkehrswege und Bahnstrecken auftreten |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung, |
| Begründung zum Immissionsschutz, |
| Gutachterliche Blendanalysen |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | Betroffener Biotoptyp ist Sandacker |
| - | Kartierergebnisse für Avifauna einschließlich Brut- und Rastvögel, für Amphibien und für Reptilien liegen vor |
| - | Die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wurde untersucht |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, |
| Biotoptypenkartierung, |
| Artenschutzfachbeitrag, |
| Ergebnisbericht faunistische Erfassungen |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
| - | Die Böden im Untersuchungsraum sind durch ein mittleres landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit einer flächengewichteten Ackerzahl von 33 gekennzeichnet. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
| - | Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 36 ha und ist derzeit unversiegelt. |
| - | Die derzeitige Nutzung erfolgt intensiv als Acker. |
| - | Nicht vermeidbare Neuversiegelungen beschränken sich auf 440 m² Vollversiegelung und 9.150 m² Teilversiegelung. |
| - | Das Vorhaben ist auf 40 Jahre befristet. Nach der Nutzungsaufgabe erfolgt ein vollständiger Rückbau. Als Folgenutzung ist Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
| - | Im Planungsraum (Planteil 3) befindet sich das Gewässer II. Ordnung S9644.009. Es wird ein Abstand von 5 m beidseitig ab Gewässeroberkante bzw. Rohrscheitel von jeglicher Bebauung freigehalten, um eine Unterhaltung dauerhaft zu gewährleisten. |
| - | Natürliche Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. |
| - | Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Planteile 1 und 2 beträgt 5 m, teilweise mehr als 10 m; in den Planteilen 3 und 4 mehr als 2 bis 5 m; im Planteil 5 weniger als 5 m. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, |
| Begründung zum Punkt Gewässer |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Dabel liegt bei 9 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 450 mm. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Der Geltungsbereich hat eine geringe bis mittlere Bedeutung als Kernbereich landschaftlicher Freiräume. |
| - | Vorbelastung des Landschaftsbildes im Umfeld des Geltungsbereiches bestehen durch die Bahnstrecke 6936 Blankenberg - Dabel, eine 380-kV-Freileitung, eine Tierhaltungsanlage und eine Biogasanlage. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Visuelle Beeinträchtigungen der Blickbeziehungen zur Windmühle nördlich von Dabel (Galerie-Holländer-Mühle) wurden durch Reduzierung des geplanten sonstigen Sondergebietes in Abhängigkeit der örtlichen Topografie minimiert. |
| - | Nördlich des Planungsraumes werden zwei Hügelgräber als eingetragenes Bodendenkmal berücksichtigt. |
| - | Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine weiteren Bodendenkmale betroffen. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, |
| Begründung zum Denkmalschutz |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
| - | Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks „Sternberger Seenlandschaft“. |
| - | Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das Vogelschutzgebiet DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ zu benennen. Dieses erstreckt sich nördlich in ca. 2.000 m Entfernung zum Vorhabenstandort. |
| - | Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ist das DE_2338-304 „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“. Das Schutzgebiet erstreckt sich ebenfalls östlich in ca. 1.000 m Entfernung zum Planungsraum. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, |
| Begründung zu Charakter des Planungsraumes |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Anlage:
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs