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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dabel

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Dabel an der Biogasanlage“ der Gemeinde Dabel

hier:

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel hat in der Sitzung am 16.05.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Solarpark Dabel an der Biogasanlage“ in der Fassung vom Februar 2024 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von ca. 7,7 ha. Er erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 47, 48/1, 51 und 55, Flur 6, Gemarkung Dabel.

Ziel des Vorhabens ist es, die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage planungsrechtlich vorzubereiten.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Solarpark Dabel an der Biogasanlage”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2024 mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom

19.08.2024 bis zum 27.09.2024

auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch-und-tiefbau.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Entwürfe des Bauleitplans im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Zusammenfassung der umweltbezogenen Informationen aus den Beteiligungen nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Artenschutzfachbeitrag

4.

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

5.

Biotoptypenkartierung

6.

Gutachterliche Blendanalyse

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 25 m.

-

Gutachterliche Prüfung, ob Blendwirkungen für Wohnnutzungen und öffentliche Verkehrswege und Bahnstrecken auftreten

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,

Begründung zum Immissionsschutz,

Gutachterliche Blendanalysen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Betroffener Biotoptyp ist Sandacker

-

Kartierergebnisse für Avifauna einschließlich Brut- und Zugvögel, für Amphibien und für Reptilien liegen vor

-

Die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wurde untersucht

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotoptypenkartierung,

Artenschutzfachbeitrag

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Die Böden im Untersuchungsraum sind durch ein geringes landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit einer flächengewichteten Ackerzahl von 20 gekennzeichnet.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich umfasst eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche von 5,2 ha und ist derzeit unversiegelt.

-

Nicht vermeidbare Neuversiegelungen beschränken sich auf 90 m² Vollversiegelung und 1.900 m² Teilversiegelung.

-

Das Vorhaben ist auf 40 Jahre befristet. Nach der Nutzungsaufgabe erfolgt ein vollständiger Rückbau. Als Folgenutzung ist Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden.

-

Der Grundwasserflurabstand beträgt im Süden >2 bis 5 m und im Norden 5 – 10 m.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zu Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Dabel liegt bei 9 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 450 mm.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Geltungsbereich befindet sich auf Grund der Nähe zur Bebauung nur zu einem Bruchteil innerhalb als Freiraum bewerteter Flächen. Dieser hat eine mittlere Bedeutung als Kernbereich landschaftlicher Freiräume.

-

Vorbelastung des Landschaftsbildes im Umfeld des Geltungsbereiches bestehen durch die Bahnstrecke 6936 Blankenberg – Dabel, eine 25-kV-Freileitung und eine Biogasanlage.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Visuelle Beeinträchtigungen der Blickbeziehungen zur Windmühle von Dabel (Galerie-Holländer-Mühle) und den ehemaligen Bahnhof mit Empfangsgebäude/Güterabfertigung, Toilettenhaus mit Mauer und Bahnwärterhaus (Dabel Bahnhofstraße 19) wurden untersucht.

-

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bodendenkmale betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks „Sternberger Seenlandschaft“.

-

Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ist das DE_2338-304 „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“ zu benennen. Dieses erstreckt sich östlich in ca. 2.600 m Entfernung zum Planungsraum.

-

Das nächstgelegene europäischen Vogelschutzgebiet handelt es sich um das DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“. Das Schutzgebiet erstreckt sich nördlich in ca. 3.500 m Entfernung zum Planungsraum.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung,

Begründung zum Charakter des Planungsraumes

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs