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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Dabel

Betr.:

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dabel

hier:

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dabel hat in der Sitzung am 16.05.2024 den Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dabel für den Bereich der vorhabenbe-zogenen Bebauungspläne Nr. 8 „Solarpark Dabel 110 m an der Bahn“, Nr. 9 „Solarpark Dabel 200 m an der Bahn“, Nr. 10 „Solarpark Dabel PPA“ und Nr. 11 „Solarpark Dabel an der Biogasanlage“ in der Fassung vom Februar 2024 beschlossen.

Mit der 2. Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von einer Fläche für die Landwirt-schaft in ein sonstiges Sondergebiet sowie in Grünflächen mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden die Flächen im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich vorberei-tet. Die erforderliche Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8, 9, 10 und 11.

Der Änderungsbereich beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 139,2 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dabel, der Begründung und der Umweltberichte in der Fas-sung vom Februar 2024 einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist

vom 19.08.2024 bis zum 27.09.2024

auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch--und-tiefbau.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt für Bau- und Liegenschaften des Am-tes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Zusammenfassung der umweltbezogenen Informationen aus den Beteiligungen nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltberichte

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Die Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 25 m.

-

Es erfolgten gutachterliche Prüfungen, ob Blendwirkungen für Verkehrswege und öffentliche Verkehrswege und Bahnstrecken auftreten.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Der betroffene Biotoptyp ist Sandacker.

-

Kartierergebnisse für Avifauna einschließlich Brut- und Rastvögel, für Amphibien und für Reptilien liegen vor.

-

Die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wurde untersucht.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Die Böden im Untersuchungsraum sind mit einer flächengewichteten Ackerzahl von 33 im Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8 und 9, 31 im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 und 21 im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 gekennzeichnet.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 139,2 ha die derzeitig intensiv als Acker genutzt wird und unversiegelt ist.

-

Unmittelbare Wirkungen durch Versiegelungen werden mit der geplanten Darstellung sonstiger Sondergebiete auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht entfaltet.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Im Änderungsbereich befindet sich das Gewässer II. Ordnung S9644.009. Natürliche Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.

-

Der Grundwasserflurabstand im Geltungsbereich beträgt zwischen mehr als 2 bis 5 m bis zu mehr als 10 m.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Wasser,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Dabel liegt bei 9 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 450 mm.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Änderungsbereich hat eine geringe bis mittlere Bedeutung als Kernbereich landschaftlicher Freiräume.

-

Vorbelastung des Landschaftsbildes im Umfeld des Geltungsbereiches bestehen durch die Bahnstrecke 6936 Blankenberg - Dabel, eine 380-kV-Freileitung, eine 25-kV-Freileitung, eine Tierhaltungsanlage und eine Biogasanlage.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Visuelle Beeinträchtigungen der Blickbeziehungen zur Windmühle nördlich von Dabel (Galerie-Holländer-Mühle) wurden durch Reduzierung des geplanten sonstigen Sondergebietes in Abhängigkeit der örtlichen Topografie minimiert.

-

Innerhalb des Änderungsbereichs werden zwei Hügelgräber als eingetragenes Bodendenkmal berücksichtigt.

-

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine weiteren Bodendenkmale betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks „Sternberger Seenlandschaft“.

-

Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das Vogelschutzgebiet DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ zu benennen. Dieses erstreckt sich nördlich in ca. 2.000 m Entfernung zum Vorhabenstandort.

-

Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ist das DE_2338-304 „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“. Das Schutzgebiet erstreckt sich ebenfalls östlich in ca. 1.000 m Entfernung zum Planungsraum.

hierzu liegen aus:

Umweltberichte zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Änderungsbereichs