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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Borkow

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Borkow an der Bahn“ der Gemeinde Borkow

hier:

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkow hat in der Sitzung am 18.04.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Borkow an der Bahn“ in der Fassung vom Februar 2024 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 11,6 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst das Flurstück 223 der Flur 2 in der Gemarkung Borkow.

Ziel des Vorhabens ist es, die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage planungsrechtlich vorzubereiten.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Borkow an der Bahn”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2024, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist

vom 19.08.2024 bis zum 27.09.2024

auf der Homepage des Amtes Sternberger Seenlandschaft unter https://amt-ssl.de/downloads/bauleitplanung_-hoch-und-tiefbau.html veröffentlicht.

Zusätzlich können die Entwürfe des Bauleitplans im Amt für Bau- und Liegenschaften des Amtes Sternberger Seenlandschaft, Am Markt 3 (ehem. Postgebäude), 19406 Sternberg, Zimmer 206, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bruemmer@stadt-sternberg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Zusammenfassung der umweltbezogenen Informationen aus den Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Artenschutzfachbeitrag

4.

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

5.

Biotoptypenkartierung

6.

Gutachterliche Blendanalyse

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 120 m.

-

Gutachterliche Prüfung, ob Blendwirkungen für Wohnnutzungen und öffentliche Verkehrswege und Bahnstrecken auftreten

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch,

Begründung zum Immissionsschutz,

Gutachterliche Blendanalyse

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Betroffener Biotoptyp ist Sandacker

-

Kartierergebnisse für Avifauna einschließlich Brut-, Rast- und Zugvögel, für Amphibien und für Reptilien liegen vor

-

Die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG wurde untersucht

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotoptypenkartierung,

Artenschutzfachbeitrag

Ergebnisbericht faunistische Erfassungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Die Böden im Untersuchungsraum sind durch ein mittleres landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit einer flächengewichteten Ackerzahl von 43 gekennzeichnet.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 11,6 ha und ist derzeit unversiegelt.

-

Die derzeitige Nutzung erfolgt intensiv als Acker.

-

Nicht vermeidbare Neuversiegelungen beschränken sich auf 155 m² Vollversiegelung und 3.300 m² Teilversiegelung.

-

Das Vorhaben ist auf 40 Jahre befristet. Nach der Nutzungsaufgabe erfolgt ein vollständiger Rückbau. Als Folgenutzung ist Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Natürliche Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.

-

Der Grundwasserflurabstand beträgt 2 bis 5 m.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Borkow liegt bei 9 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 450 mm.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Geltungsbereich hat eine mittlere Bedeutung als Kernbereich landschaftlicher Freiräume.

-

Vorbelastung des Landschaftsbildes im Umfeld des Geltungsbereiches bestehen durch die Bahnstrecke 6936 Blankenberg - Dabel

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bau- und Bodendenkmale betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter,

Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Der Planungsraum liegt innerhalb des Naturparks „Sternberger Seenlandschaft“.

-

Das nächstgelegene Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ist das DE_2338-304 „Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen“. Das Schutzgebiet erstreckt sich östlich in ca. 550 m Entfernung zum Planungsraum.

-

Als nächstgelegenes Vogelschutzgebiet ist das DE_2137-401 „Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz“ zu benennen. Dieses erstreckt sich in ca. 4.000 m Entfernung zum Vorhabenstandort.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung,

Begründung zum Charakter des Planungsraumes

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB Stellungnahmen eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen

Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs