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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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öffentliche Ladung Flurneuordnungsverfahren Borkow

Staatliches Amt für Landwirtschaft

und Umwelt Westmecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

Flurneuordnungsverfahren Borkow

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Aktenzeichen: 5433.3-76-34248

Gemeinden:

Borkow, Dabel, Hohen Pritz und Mustin

Stadt:

Sternberg

Schwerin, 14.07.2025

Ausfertigung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe und Erläuterung des Flurneuordnungsplans, Nachtrag III sowie Ladung zum Anhörungstermin im Flurneuordnungsverfahren „Borkow“

Gemäß § 59 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit § 59 des Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist der Flurneuordnungsplan, Nachtrag III, den Beteiligtenam Verfahren bekannt zu geben. Hierzu erhalten die Teilnehmer neben der Ladung einen sie betreffenden Auszug des Flurneuordnungsplans, Nachtrag III, bestehend aus Plantext und Nachweisen übersandt.

Der Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen findet wie folgt statt:

Montag, den 01. September 2025, um 10.00 Uhr

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in 19053 Schwerin, Bleicherufer 13, Raum 515

Das Erscheinen im Anhörungstermin ist nur für denjenigen Beteiligten erforderlich, der gegen den Flurneuordnungsplan, Nachtrag III, Widerspruch einlegen möchte.

Die Widerspruchsführer werden hiermit zu diesem Termin frist- und formgerecht geladen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Widersprüche gegen den Flurneuordnungsplan, Nachtrag III, zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden können.

Erläuterungen werden im Anhörungstermin erteilt.

Allgemeine Hinweise:

Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG hin.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der/Die Bevollmächtigte hat sich durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsvordrucke sind beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erhältlich. Im Interesse der Beteiligten wird empfohlen zu dem Termin persönlich zu erscheinen.

Im Auftrag

gez. W. Reiners
(LS)
Leiter der Abteilung Integrierte ländliche Entwicklung