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Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft
Ausgabe 9/2023
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden
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Die Grundschule Brüel informiert

Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Anmeldungen an der örtlich zuständigen Grundschule Brüel

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

nach § 43 Abs. 1 Schulgesetz M-V beginnt für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, mit dem Schuljahr 2024/25 die Schulpflicht. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen Grundschule (Einzugsbereich*).

Die Schulanmeldung für Ihr Kind können Sie vom 16.10.2023 bis 18.10.2023 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Schulsekretariat der Grundschule vornehmen.

Falls es Ihnen nicht möglich ist die Termine wahrzunehmen, dann melden Sie sich bitte telefonisch unter der Telefonnummer 038483 293010 oder elektronisch per E-Mail an grundschule@stadt-brueel.de.

Folgende Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt:

  • die Geburtsurkunde des Einschulungskindes

  • der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Personenberechtigten zur Identitätskontrolle

  • der Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes gem. § 58 a SGB VIII -nicht älter als 3 Monate- oder gerichtliche Entscheidung)

Die Anmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht sowie eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Laut Schulgesetz M-V gilt die Anmeldepflicht, auch für Kinder, die auf Wunsch der Eltern vom Schuleintritt zurückgestellt werden sollen oder bereits zum Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden. Bei entsprechender Antragstellung ist eine vorzeitige Einschulung möglich.

Sie können zur Vorbereitung der Anmeldung das Anmeldeformular auf der Homepage nutzen und ausgefüllt zur Schulanmeldung mitbringen www.schule.stadt-brueel.de (unter Grundschule - Anmeldung).

*) Einzugsbereich der Grundschule Brüel:

  • Brüel, Alt Necheln, Golchen, Keez, Neu Necheln, Thurow;

  • Blankenberg, Friedrichswalde, Penzin, Weiße Krug, Wipersdorf;

  • Häven, Klein Jarchow, Langen Jarchow, Tempzin, Zahrensdorf;

  • Gustävel, Holdorf, Holzendorf, Kuhlen, Müsselmow, Nutteln, Tessin, Weberin, Wendorf, Zaschendorf;

  • Sülten