Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 in der Grundschule „Alexander Behm“ Sternberg
für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig werden, findet die
Schulanmeldung in der Zeit vom 07. Oktober bis zum 11. Oktober 2024
von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
im Sekretariat statt.
| Zur Anmeldung mitzubringen sind: | |
| - | die Geburtsurkunde |
| - | ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten |
Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgebe-rechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmel-dung eine Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung mit-zubringen.
Auch für Kinder, die vom Schuleintritt zurückgestellt werden sollen oder im vergangenen Schul-jahr bereits zurückgestellt wurden, gilt die Anmeldepflicht laut Schulgesetz. Eine vorzeitige
Einschulung ist bei entsprechender Antragstellung möglich.
Sternberg, Sternberger Burg, Groß Raden, Pastin, Neu Pastin, Kobrow I und II, Gägelow, Zülow, Stieten, Wamckow, Dessin, Jülchendorf, Jülchendorfer Meierei, Kaarz, Schönlage, Weitendorf, Groß Görnow, Klein Görnow, Sagsdorf, Witzin, Loiz, Mustin, Bolz, Lenzen, Ruchow und Rothen-Mühle