Mit Schreiben des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 14.08.2025 wurde zur Doppelhaushaltssatzung der Gemeinde Borkow für die Haushaltsjahre 2025/2026 folgende Entscheidung mitgeteilt:
| „I. | Entscheidung |
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| Nach Prüfung der Doppelhaushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Borkow ergeht nach Anhörung folgende rechtsaufsichtliche Anordnung: |
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| Haushaltsjahr 2026 |
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| Gemäß § 82 Absatz 1 KV M-V wird angeordnet, das Mehreinzahlungen bzw. Mehrerträge und Minderauszahlungen bzw. Minderaufwendungen zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind. |
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| Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet. |
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| Weiterhin ist festzustellen, dass keine genehmigungspflichtigen Bestandteile in der Satzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzt wurden.“ |