Liebe Eltern,
nach §43 Abs. 1 Schulgesetz M-V beginnt für Kinder, die bis zum 30.Juni 2026 sechs Jahr alt werden, mit dem Schuljahr 2026/2027 die Schulpflicht. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen Grundschule (Einzugsbereich).
Die Schulanmeldung für Ihr Kind können Sie vom 06.10. bis 08.10.2025 von 8.00 bis 12.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule vornehmen. Zur Anmeldung werden folgende Dokomente benötigt:
| - | die Geburtsurkunde Ihres Kindes |
| - | Nachweis Masernschutz Ihres Kindes |
| - | der gültige Personalausweis oder Reisepass der/des Personenberechtigten |
| - | der Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuell sog. Negativbescheinigung des zuständigen Jungendamtes nicht älter als 3 Monate) oder |
- | gerichtliche Entscheidung oder |
| - | die Urkunde über die Erklärung beider Elternteile über das gemeinsame Sorgerecht. Die Anmeldung ist von beiden Personenberechtigten (gemeinsames Sorgerecht) vorzunehmen. |
Auch Kinder, die vom Schuleintritt zurückgestellt werden sollen, gilt die Anmeldepflicht laut Schulgesetz M-V. Eine vorzeitige Einschulung ist bei entsprechender Antragstellung möglich.
Einzugsbereich: Dabel, Holzendorf, Hohen Pritz, Dinnis, Klein Pritz, Kukuk, Schlowe, Borkow, Hohenfelde, Woserin, Neu Woserin, Rothen