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Süderholzer Blatt
Ausgabe 371/2021
Das Thema
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Hinweise zu den Weihnachtsgottesdiensten

Wie in allen Bereichen ist es auch in der Kirchengemeinde nicht einfach, sich im Dschungel der Coronaverhaltensregeln zu orientieren. Von der Landesregierung gibt es für uns die Vorgabe, dass Gottesdienste nur noch mit 3G-Regel gefeiert werden dürfen. Die Nordkirche empfiehlt, möglichst viele Gottesdienste im Freien zu feiern und auch Gottesdienste mit 2G-Beschränkung anzubieten. All diesen Vorgaben möchten wir am Heiligen Abend gerecht werden, auch um niemanden vom weihnachtlichen Gottesdienstgeschehen auszuschließen.

So werden wir am 24.12. um 14:30 Uhr in der Kirche Kreutzmannshagen Gottesdienst mit 2G-Beschränkung feiern, um 16:30 Uhr auf dem Pfarrhof in Groß Bisdorf im Freien ganz ohne Beschränkung und um 22 Uhr in der Kirche Groß Bisdorf die Christnacht mit 3G-Beschränkung. Tests können dann auch vor Ort gemacht werden, die Kirchengemeinde stellt kostenlos Schnelltests zur Verfügung.

So hoffen wir, dass alle Menschen, die zu Weihnachten gern einen Gottesdienst besuchen möchten, eine Form finden, die ihnen entspricht. Es seien ihnen aber auch die gut vorbereiteten Gottesdienste in Funk und Fernsehen ans Herz gelegt, die Sie im Warmen und völlig ohne Ansteckungsgefahr mitfeiern können, wenn Sie mögen.

Änderungen sind je nach Gesetzeslage weiterhin möglich und können im Pfarramt erfragt werden.

Ihre Pastorin Brunke Ziemann