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Süderholzer Blatt
Ausgabe 372/2022
Amtlicher Teil
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung Süderholz

Aufgrund der aktuellen Lage sind persönliche Kontakte zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminabsprache möglich. Dabei besteht grundsätzlich die 3G-Regel und die Pflicht, zumindest eine medizinische Maske zu tragen. Wer keinen Nachweis bzgl. der 3G-Regelung zum Termin vorlegen kann, ist verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Anlaufpunkte, an denen die Möglichkeiten für einen Schnelltest bestehen, finden Sie unter dem Link https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_2396_1. PDF?1617963071 (Testmöglichkeiten im Landkreis Vorpommern-Rügen).

Online-Terminvereinbarung für das Einwohnermeldeamt/Standesamt:

www.suederholz.de/rathaus-politik/ oder www.terminland.eu/suederholz/