Die Gemeinde Süderholz beabsichtigt den Verkauf einer ca. 1.900 qm großen Teilfläche des Flurstücks 4/7 der Flur 10 in der Gemarkung Griebenow. Das Flurstück liegt gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderholz in einem Mischgebiet unmittelbar vor einem landwirtschaftlichen Betrieb. Der öffentliche Weg auf dem Flurstück 4/2 dient dem landwirtschaftlichen Betrieb als Zufahrt.
Das Grundstück soll an den Höchstbietenden, mindestens aber zum aktuellen Bodenrichtwert am Tag des notariellen Vertrags (34 €/qm Stand 01.01.2022), verkauft werden.
| Der Verkauf ist weiterhin an folgende Bedingungen geknüpft: | |
| - | Der Kaufvertrag enthält eine Bauverpflichtung des Erwerbers zur Errichtung eines Wohn-/Geschäftshauses auf dem benannten Grundstück in einem Zeitraum von maximal 3 Jahren. |
| - | Das geplante Vorhaben muss sich optisch in den historischen Ortskern einfügen. |
| - | Die Leitung des Teiches, welche über das Grundstück verläuft, ist auf Kosten des Käufers umzulegen. |
| - | Die Bushaltestelle und der Reitweg verbleiben im Gemeindeeigentum und sind herauszumessen. |
| - | Die Kosten für die Vermessung, den Notar sowie alle sonstigen Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. |
Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes hat, bezogen auf das Höchstgebot und die benannten Bedingungen, ein Vorkaufsrecht, welches innerhalb von 14 Tagen nach Öffnung der Angebote ausgeübt werden muss. Der Höchstbietende wird durch die Gemeinde über den Fristlauf gesondert informiert.
Die Angebote müssen bis zum 28.03,2022 um 12.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Grundstück Griebenow" bei der Gemeindeverwaltung
Süderholz,
Rakower Straße 1,
18516 Süderholz
eingegangen sein.