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Süderholzer Blatt
Ausgabe 374/2022
Amtlicher Teil
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Einhaltung der Straßenreinigungssatzung

Werte Einwohner der Gemeinde Süderholz,

wie alle Jahre wieder steht der Frühling vor der Tür und mit ihm der Frühjahrsputz. Wenn wir in diesen Tagen und Wochen auch andere Sorgen haben, möchte ich doch noch einmal an den § 2 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Süderholz erinnern.

§ 2 der Straßenreinigungssatzung besagt, dass die Reinigungspflicht für Straßen und Gehwege auf die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der Grundstücke übertragen wurde.

Leider gibt es an den Kreis- und vielen Gemeindestraßen erheblichen Reinigungsbedarf.

Besonderes deutlich ist das an Straßen, die durch Hochborde begrenzt sind. Hier ist das Reinigen der Fahrbahn jedoch besonders wichtig, da sich vor dem Hochbord Sand, Laub und viele andere Dinge sammeln, die dann bei Regen in die Straßenentwässerung spülen, diese zusätzlich belasten, ein häufiges Reinigen der Regeneinläufe erfordert und bei starkem Regen die Funktion erheblich einschränkt. Die Reinigung an den Hochborden ist vor vielen Grundstücken dringend erforderlich.

Ein weiteres Problem sind die zuwachsenden Gehwege in vielen Orten. Die Wege werden immer schmaler und können ihrer Funktion nicht mehr gerecht werden. Viele Grundstückseigentümer beweisen, dass es durch laufende Pflege möglich ist, die Wege in voller Breite zu erhalten.

Ganz sicher ist es wichtig und sinnvoll, hier von Anfang an etwas zu tun.

Auch wenn von den Grundstückseigentümern die Flächen von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde zu pflegen sind, bleiben diese Gemeindeeigentum und dürfen nur mit Sondergenehmigung der Gemeinde zweckentfremdet genutzt werden. Dazu zählt das Ablegen von Steinen oder anderen Materialien wie Baustoffen oder Brennholz auf dem Seitenstreifen. Gerade die Steine bergen Gefahren und sind beim Winterdienst hinderlich. Das Ablegen von Steinen vor den Grundstücken ist nur in Einzelfällen auf Antrag zulässig.

Ich möchte nochmals an alle Einwohner appellieren, ihre Pflichten als Anlieger wahrzunehmen und wöchentlich zu kontrollieren und zu reinigen.

R. Moderow

SB Bauamt