Luftbild 2019 mit Räumlichem Geltungsbereich der 8. Änderung (rot) (Quelle: www.gaia-mv.de)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 den Entwurf der 8. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderholz sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt im Norden des Gemeindegebietes, nördlich der Ortslage Klevenow und westlich der Bundesstraße B194, nördlich der Bundesautobahn A20, auf den Flurstücken 38 (teilw.), 115 (teilw.), 117 (teilw.) und 118 (teilw.) der Flur 2 der Gemarkung Klevenow, sowie südlich der Bundesautobahn A20, auf dem Flurstück 125 (teilw.) der Flur 2 der Gemarkung Klevenow.
Ziel der Planung ist es, mit der 8. Änderung zum Flächennutzungsplan auf den genannten Flurstücken, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen.
Der Entwurf zur 8. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderholz und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (für die Dauer eines Monats) in der Zeit
vom 04.04.2022 bis einschließlich zum 06.05.2022
während der Dienststunden (Mo. von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, Di. von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Do. von 08:00 bis 12:00 Uhr) oder nach telefonischer Absprache (Tel. 038331 61-112) in der Gemeindeverwaltung Süderholz (Verwaltungssitz Poggendorf, Rakower Str. 1, 18516 Süderholz OT Poggendorf) sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Süderholz unter
https://www.suederholz.de/bauen-wohnen/bekanntmachungen-nach-baugesetzbuch
von jedermann eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist der Entwurfsunterlagen und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben den Entwurfsunterlagen können folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden:
Stellungnahme vom Landkreis Vorpommern-Rügen vom 21.12.2021 zum Naturschutz mit Hinweisen zu geschützten Biotopen, zur Beachtung der Allee, zum Artenschutz, zum Weißstorch und zum Fischotter und zu Amphibien, die das temporäre Kleingewässer nutzen.
Süderholz, 17.03.2022
Alexander Benkert
Bürgermeister