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Süderholzer Blatt
Ausgabe 384/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung einer Satzung zum Bebauungsplan Nr. 19 Wohnbebauung „Am Bachgraben in Kreutzmannshagen“ der Gemeinde Süderholz

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss zur Satzung zum Bebauungsplan Nr. 19 Wohnbebauung „Am Bachgraben in Kreutzmannshagen“ der Gemeinde Süderholz

Bekanntmachung

Aufstellung einer Satzung zum Bebauungsplan Nr. 19 Wohnbebauung „Am Bachgraben in Kreutzmannshagen“ der Gemeinde Süderholz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderholz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, für das Plangebiet südöstlich anschließend an die Ortslage Kreutzmannshagen, südlich der Kreisstraße K20 und östlich des Bachgrabens auf den Flurstücken 32/2 und 33/2 der Flur 13 der Gemarkung Griebenow, den Bebauungsplan Nr. 19 Wohnbebauung „Am Bachgraben in Kreutzmannshagen“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht der Gemeinde Süderholz aufzustellen.

Städtebauliches Ziel ist es, auf den genannten Flurstücken ein Wohngebiet zu entwickeln. Dem Bedarf an Wohnbauflächen soll somit entsprochen werden. Mit der Planung soll diese Außenbereichsfläche, die sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, als Wohnbaufläche entwickelt werden.

Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung wird hiermit bekanntgemacht.

Süderholz, 23.12.2022