der Winter verliert immer mehr an Kraft und in den Gärten beginnt schon das Aufräumen und die Vorbereitung auf die kommende Saison.
Wie mit den Gartenabfällen richtig umgegangen wird, ist immer wieder eine Frage. Grundlage dafür ist in Mecklenburg-Vorpommern die Pflanzenabfall-Landesverordnung. Diese legt fest, dass pflanzliche Abfälle aus Gärten grundsätzlich auf dem Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren zu entsorgen sind. Wenn dieses nicht möglich ist, sind die Entsorgungssysteme zu nutzen. In unserem Bereich stellt der Landkreis mit der Biotonne jedem Haushalt eine einfache und kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit direkt an der Haustür zur Verfügung. Daneben können Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Nur Ausnahmsweise, wenn in seltenen Fällen diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, dürfen pflanzliche Abfälle aus privaten Gärten verbrannt werden. Eine Belästigung der Nachbarn durch etwaigen Rauch ist ein Ausschlussgrund für das Verbrennen. Frisch zusammengeharkte feuchte Blätter oder frischer Grünschnitt haben darum auf der Feuerstelle nichts zu suchen. Auch wenn die Grundstücke dicht nebeneinander liegen und damit eine Rauchbelästigung des Nachbarn eigentlich immer gegeben ist, ist das Verbrennen nicht gestattet.
Das ausnahmsweise Verbrennen ist nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. An Sonn- und Feiertagen ist es generell verboten. Weiterhin sind die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten und das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz der pflanzlichen Abfälle durchzuführen.
Windbruch, der auf Grund von Sturmereignissen auf Gartengrundstücke gelangt, ist von dieser Regelung nicht betroffen und darf grundsätzlich nicht als Abfall auf den Grundstücken verbrannt werden.
Das Verbrennen von behandelten oder lackierten Holzabfällen oder gar anderem Müll oder Abfall ist strengstens verboten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen der Fachdienst Umwelt des Landkreises Vorpommern-Rügen (erreichbar über die Telefonnummer 115) gerne zur Verfügung.
nur wenn wir alle verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll mit den benannten Ausnahmeregelungen umgehen, ist dies ein Argument gegen das pauschale Verbrennungsverbot, welches regelmäßig diskutiert wird. Wir sollten deshalb jeden unnötigen Qualmhaufen, der die Nachbarschaft belästigt und die Umwelt belastet, vermeiden. Eine sinnvolle und umweltfreundliche Alternative, um Gehölzschnitt zu nutzen, ist u. a. das Anlegen einer Benjeshecke. Tipps und weitere Informationen finden Sie dazu zum Beispiel unter https://www.stihl.de/de/ratgeber-projekte/selber-machen/tierfreundlicher-garten/benjeshecke-anlegen#was-ist-benjeshecke.
Am Schluss möchte ich noch auf die Antragsfrist für unsere gemeindliche Sport- und Kulturförderrichtlinie hinweisen. Auch für das Jahr 2024 konnten im Haushaltsplan wieder Gelder zur Förderung von Projekten und Veranstaltungen unserer Vereine und Initiativgruppen bereitgestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 31. März bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Die Formulare finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.suederholz.de/rathaus-politik/formulare/
Bitte denken Sie auch gleich daran, etwaige geplante Veranstaltungen rechtzeitig anzumelden. Die entsprechenden Formulare finden Sie ebenfalls auf der benannten Internetseite unter https://www.suederholz.de/rathaus-politik/formulare/
Weiterhin wird es in diesem Jahr wieder einen Topf aus Sponsoringgeldern der Windmüller geben. Hier können Vereine und jeder Private Vorschläge und Ideen einbringen, was mit diesem Geld für die öffentliche Gemeinschaft finanziert werden könnte. Der Topf umfasst in diesem Jahr für ganz Süderholz 17.000 Euro. Ideen und Anregungen können noch bis zum 31. März eingereicht werden.
Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf Ihre Ideen und Anregungen und ich wünsche Ihnen allen noch ein sonniges Februarende und hoffentlich rauchfreie Märztage.