In der Jagdgenossenschaft Rakow stehen zum 1. April 2025 die Neuverpachtungen der Jagd an
| Jagdbezirk Rakow 20/1 | mit 401,03 ha |
| Jagdbezirk Rakow 20/3 | mit 251,71 ha |
| Jagdbezirk Rakow 20/4 | mit 301,92 ha |
| Jagdbezirk Rakow 20/5 | mit 389,60 ha |
| Jagdbezirk Rakow 20/6 | mit 585,86 ha |
| Jagdbezirk Rakow 20/7 | mit 372,50 ha |
Folgende Pachtbedingungen gelten:
Pachtdauer: 12 Jahre
Beschränkter Wohnsitz im 50 Km Umkreis
Bewerber müssen seit mindestens drei Jahren einen gültigen Jagdschein besitzen
Höchstalter 65 Jahre, bei Pachtbeginn
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht an ein Höchstgebot zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Bewerbungen können schriftlich und formlos bis spätestens 02.12.2024 (Ausschlussfrist) bei der Gemeinde Süderholz, Rakower Str.1, 18516 Süderholz, eingereicht werden.
Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung „Bezeichnung des Jagdbezirkes“ “ -Nicht Öffnen-, bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.