Titel Logo
Süderholzer Blatt
Ausgabe 412/2025
Natur
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Darf ich jetzt Bäume und Hecken im Garten schneiden?

Diese Frage wird uns oft gestellt. Wer sich informiert, stellt fest, dass das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs.5, Satz 2) den Baum- und Heckenschnitt von Anfang März bis Ende September verbietet.

Allerdings relativiert dies der zweite Teil dieser Regelung: „ … zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Das bedeutet, dass ich meine Ligusterhecke (oder eine geschnittene Hecke aus anderen Pflanzen) durchaus im Sommer schneiden darf, wenn es mir erforderlich erscheint. Vorher muss ich schauen, ob vielleicht Vögel darin ein Nest gebaut haben, und dann warten, bis die Jungen ausgeflogen sind.

Und auch meine Obstbäume darf ich schneiden, bei manchen Arten wie den Süßkirschen ist die richtige Schnittzeit ja nach der Ernte. So verheilen die Schnittwunden am besten.

Auch kranke oder morsche Bäume dürfen natürlich bei Erfordernis ebenfalls im Sommer geschnitten bzw. gefällt werden. Gleiches gilt für den Schnitt von Allee- und Straßenbäumen.

Und was ist nun zwischen März und September verboten? Zum Schutz der wild lebenden Tierwelt ist es nicht gestattet, Bäume außerhalb des Waldes zu fällen und frei wachsende Hecken in der Landschaft („Feldhecken“) zu schneiden oder einzukürzen.

Anette & Christian Lukesch
NABU Regionalverband Nordvorpommern